Liebe Vereinsmitglieder,

nahezu ein Jahr ohne Vereinssport – ein fast unerträglicher Alptraum. Dennoch ist er leider wahr geworden. Auch unseren Verein hat es hart getroffen und wir konnten nur einige Wochen unser Angebot aufrechterhalten.
Mittlerweile lassen die derzeitigen Corona-Regelungen wieder den Vereinssport in der Halle zu.

Bekanntlich zieht unser Verein die Mitgliedsbeiträge immer im Mai (nach der „normalen“ Mitgliederversammlung) ein. Diesen Einzug werden wir auf Ende diesen Jahres legen und wenn möglich (davon ist derzeit auch auszugehen) davor noch eine Mitgliederversammlung durchführen.

Gerne hätten wir den Mitgliedsbeitrag aufgrund der Tatsache, dass kein bzw. nur eingeschränkt Vereinssport erfolgen konnte, anteilmäßig zurückerstattet oder auch reduziert. Allerdings ist dies rechtlich nicht möglich. Die Situation ist nach dem Vereinsrecht so definiert: „Ein Verein ist nicht einem Fitnessstudio gleichzusetzen und der Mitgliedsbeitrag stellt kein Entgelt für ein bestimmtes Leistungsangebot dar. Er dient allein dem satzungsgemäßen Vereinszweck und ist an keine Gegenleistung gekoppelt. Daher muss er auch bei vorübergehend ruhender Vereinsaktivität nicht erstattet werden“. Eine Rückerstattung wäre sogar schädlich für die Gemeinnützigkeit des Vereins. Dies ist seitens der einschlägigen Rechtsliteratur eindeutig so geregelt – auch wenn andere Vereine dies nicht so praktizieren.

Da uns also hier leider die Hände gebunden sind und wir uns aber uneingeschränkt bei Ihnen, unseren Mitgliedern für die Treue trotz Nichtstattfindens von Trainings- und Übungseinheiten gegenüber unserem Verein bedanken wollen, werden wir uns andere Maßnahmen überlegen und Ihnen diese im Rahmen unseres 100jährigen Jubiläums im kommenden (hoffentlich auch besseren) Jahr zukommen lassen.

Wir bedanken uns nochmals für Ihre/Eure Treue.

Die Vorstandschaft des TV Bötzingen